Reitbuch

Pferdehof Leofant

A reitbuch.com használati feltételei

A Pferdehof Leofant üzleti feltételei, szabályzata

Mit Ihrer Buchung eines Reittermines über Reitbuch, stimmen Sie folgenden Nutzungs- und Vertragsbedingungen zu:

§ 1 Reitstunden

Eine Reitstunde dauert 60 – 90 min und beinhaltet:

1. das Putzen und Satteln der Pferde oder bei Übernahme eines gesattelten Pferdes das Absatteln und Füttern des

Pferdes, oder eine Kombination daraus

2. Reiten ca.45 min ODER Bodenarbeit mit dem Pferd ODER Theorie sowie praktische Übungen rund ums Pferd. Es ist auch

eine Kombination aus mehreren Elementen möglich, je nach ausgeschriebenem Angebot.

3. In den Schulferien und an Feiertagen, findet kein regelmäßiges Reiten statt. Einzeltermine oder spezielle Reittermine

können individuell gesondert vereinbart und gebucht werden.

4. Bei sehr schlechtem Wetter wie Gewitter, Starkregen, Glatteis, extreme Hitze kann aus Sicherheitsgründen kein Reiten

stattfinden.

§ 2 Ausrüstung

Das Reiten ist nur mit splittersicherer Reitkappe gestattet. Jeder Reiter (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte) trägt

selbständig Sorge dafür, dass der Helm richtig passt und korrekt auf dem Kopf sitzt.

Beim Reiten ist immer eine lange Hose zu tragen, bevorzugt eine Reithose. Schuhe mit Absatz die über den Knöchel gehen und

kein allzu starkes Profil haben, bevorzugt Reitschuhe oder Reitstiefel sind Pflicht. In der „Reitergruppe“ oder der „Basisgruppe“

sind zusätzlich zu kurzen Reitschuhen außerdem Reitletten (Chaps) Pflicht und das Tragen einer Reitsicherheitsweste wird

empfohlen. Wer ohne korrekte Ausrüstung kommt, kann aus Sicherheitsgründen vom Reiten ausgeschlossen werden, die Kosten werden in diesem Fall nicht zurück erstattet

§ 3 Begleitpersonen auf dem Pferdehof

Begleitpersonen wie Eltern, Geschwisterkinder, Freunde etc. sind jederzeit herzlich willkommen. Das Aufhalten im Pferdebereich

(mit Gittern eingezäunter Bereich) ist jedoch nur nach Einholen der Erlaubnis des Pferdehofes Leofant oder dessen Vertreter,

gestattet.

Die Aufsichtspflicht für nichtreitende Kinder (Geschwisterkinder, Freunde etc.) die sich im Umfeld der Pferde und auf dem

Grundstück des Pferdehofs Leofant aufhalten, liegt allein bei den Eltern. Die Erziehungsberechtigten haben Sorge dafür zu

tragen, dass ihre nichtreitenden Kinder genügend Abstand zu den Pferden halten. Laute Geräusche (Schreien etc.) sind zu

vermeiden. Wildes Toben und Herumrennen zwischen den Pferden ist verboten. Für Unfälle die durch Nichtbeachtung dieser

Regeln entstehen haftet allein der Erziehungsberechtigte.

Füttern der Pferde ist nur im Beisein einer Person des Pferdehofes Leofant und nach vorheriger Einholung der Erlaubnis

gestattet.

§ 4 Kosten

Die Kosten für die einzelnen Reitprogramme /Reitkurse entnehmen Sie bitte den Terminen im Reitbuch, oder der ausgehängten Preisliste. Die Kosten für das Reiten /den Kurs /das Programm sind im Vorfeld per Überweisung oder per Kauf einer Wertkarte zu entrichten. In Einzelfällen ist Barzahlung möglich. Dies ist aber gesondert anzufragen.

Kosten für monatliches Reiten: Stammplätze:

Der monatliche Beitrag für das Reiten für 1 Kind beträgt aktuell (Stand Oktober 2023) 55 Euro (30 Euro bei 14tägigem Reiten)

und wird monatlich bis zum 15. abgebucht. Eventuelle Preisanpassungen entnehmen Sie bitte immer dem aktuellen

Preisaushang. Der aktuelle Preisaushang ist Vertragsbestandteil. Das Reitjahr beginnt im September und endet zum 31. Juli. Im

August wird kein Beitrag erhoben. Im September muss das Reiten bar bezahlt werden. Kann in einem Monat das Reiten,

aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, Krankheit, extreme Wetterverhältnisse, nicht vorhersehbaren

Ereignissen, den ganzen Monat lang nicht stattfinden, wird der monatliche Beitrag auf 30 Euro reduziert (15 Euro bei 14tägigem

Reiten).(Dieser Beitrag dient dem Platzerhalt der Reiter). Stichtag ist hierbei der 15. eines Monats.

Der August ist wegen der Sommerferien beitragsfrei, hier findet unser Ferienprogramm statt an dem sich auch Reiter/innen

beteiligen können. Diese Termine müssen extra bezahlt werden. Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und Einzelstunden sind

weiterhin extra zu bezahlen.

Auch der Januar ist weiterhin beitragsfrei, da wir erfahrungsgemäß im Winter bei Glatteis oder Gewitter nicht reiten können.

Trotzdem findet das Reiten im Januar natürlich statt, wenn es die Wetterverhältnisse zulassen. Bei längeren Extremwetter-

Verhältnissen behalten wir uns vor, Schließungszeiten auszuweisen.

Bei Krankheit oder Fehlen des/der Reiter/innen besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Bei längerer Krankheit sind

gesonderte Konditionen zu vereinbaren. Sollte der Reittermin durch den Pferdehof Leofant abgesagt werden, bemühen wir uns

Ersatztermine zur Verfügung zu stellen. Termine die durch Reiter/innen nicht wahrgenommen werden können, sollten nach

Möglichkeit mindestens 24h vorher abgesagt werden.

Das diesem Vertrag anhängige SEPA-Lastschriftmandat wird diesem Vertrag ausgefüllt beigelegt. Kosten die durch fehlende

Kontodeckung verursacht werden, werden dem Vertragspartner (Reiter/innen oder Erziehungsberechtigten) belastet.

§ 5 Datenschutz

Um Ihnen/Ihrem Kind das Reiten zu ermöglichen, müssen wir Ihre Daten verarbeiten. Die angehängte Datenschutzerklärung ist

Bestandteil dieses Vertrages und wird mit Unterschrift anerkannt.

§ 6 Kündigung des Monatsvertrages

Der Vertrag kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mindestens 7 Tage vor Ende des Monats zu

erfolgen. Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

 

1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist der Pferdehof Leofant, zur Zeit vertreten durch Mirjam Joseph, Berg 3, 73463 Westhausen, Lippach-Berg, kontakt@Leofant.de Tel.0173/8055324

 

2. Datenerhebung und Verarbeitung

Mit Beginn der Teilnahme am Reiten werden personenbezogene Daten erhoben und im EDV-System der Verwaltung des Pferdehofes Leofants gespeichert:

Personenbezogene Daten

Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

 

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1, lit. b),DS-GVO. Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses erforderlich. Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von

personenbezogenen Daten ist die Kundenbetreuung, die Kundenverwaltung und die Beitragsverwaltung.

Für Daten die in Publikationen und/oder Online-Medien veröffentlicht werden sollen, wird eine schriftliche Einwilligungserklärung der betroffenen Person unter Beachtung des Art. 7 DS-GVO eingeholt. Die Datenverarbeitung erfolgt nach erfolgter Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1, lit a). Dazu ist ein entsprechendes Formblatt von der betroffenen Person zu unterschreiben. Die

Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft die betroffene Person freiwillig. Das Einverständnis kann der Kunde jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Verantwortlichen (Ziffer 1) wiederrufen.

 

4. Löschung und Sperrung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden für nur den Zeitraum des Speicherzwecks und/oder den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und verarbeitet. Entfällt der Speicherzweck oder läuft eine gesetzliche

Speicherfrist ab, werden die Personenbezogenen Daten gesperrt oder gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

 

5. Ihre Rechte

Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft des Betriebs über ihre gespeicherten Daten sowie auf die Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6 Abs. 1, lit. b) oder lit. f) DS-GVO betroffen ist. Die Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Internet: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.